Dorschfang in der Ostsee bald verboten - Unverständnis bei Anglern

Ein Dorsch im Wasser

Ab dem 1. Januar 2024 tritt ein umfassendes Fangverbot für Dorsch in der westlichen Ostsee in Kraft. Diese Entscheidung, gefällt von den EU-Fischereiministern in Luxemburg am 24. Oktober 2023, zielt darauf ab, auf den dramatisch gesunkenen Dorschbestand zu reagieren. Die Regelung bedeutet, dass Angler ab dem neuen Jahr keine Dorsche mehr aus der deutschen Ostsee (ICES-Gebiete 22,23 und 24) entnehmen dürfen. Angler müssen zum Dorschfang in den östlichen Part der Ostsee, also zum Beispiel nach Schweden oder Polen ausweichen. Das Angeln in der Nordsee wäre eine weitere Alternative.

Die Maßnahme der EU-Fischereiminister stößt auf Unverständnis beim Deutschen Angelfischerverband e.V. (DAFV). Der Verband argumentiert, dass es keine wissenschaftliche Grundlage für ein vollständiges Fangverbot gibt. Laut Forschungen des Thünen Instituts für Fischereiökologie könnten alternative Maßnahmen wie Schonzeiten, Entnahmefenster und Bag-Limits ähnlich effektiv sein, ohne die Angelfischerei komplett einzuschränken. Diese Vorschläge würden sowohl den Bestand schützen als auch den wichtigen Angeltourismus in Küstenregionen erhalten.

Insbesondere hebt der DAFV hervor, dass Angler im Gegensatz zur Berufsfischerei selektiv fischen können. Indem sie noch nicht geschlechtsreife Dorsche und große Weibchen, die für die Erhaltung der Art wichtig sind, vom Fang ausschließen, könnten sie zur Erhaltung einer optimalen Alters- und Größenstruktur der Dorschpopulation beitragen.

Alexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV, kritisiert, dass die Vorteile der selektiven Angelfischerei und ihre sozioökonomische Bedeutung für Küstenregionen in der Diskussion ignoriert werden. Er betont, dass eine Kombination aus selektiver Entnahme und anderen Maßnahmen gleichermaßen effektiv sein kann.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) signalisierte, dass das Angeln auf Dorsch wieder erlaubt werden könnte, sobald die wissenschaftlichen Empfehlungen dies zulassen.

Die neuen Regelungen wirken sich auch auf die Berufsfischerei aus. Für 2024 ist die Dorschfischerei lediglich als Beifang vorgesehen, mit festgelegten Quoten für die westliche und östliche Ostsee. Seit 2022 gibt es bereits Einschränkungen für das Dorschangeln, darunter ein Bag-Limit von einem Dorsch pro Tag und Angler sowie eine Schonzeit. Diese Regelungen werden nun durch das vollständige Fangverbot ersetzt.

Zusammen mit der European Anglers Alliance (EAA) fordert der DAFV eine Überprüfung und Berücksichtigung von kombinierten Managementmaßnahmen für den Dorschbestand. Sie betonen, dass die Konzentration auf maximale Fänge die Altersstruktur der Dorsch-Population beeinträchtigt und die langfristige Nachhaltigkeit der Fischerei bedroht.