Angelverbot für Aale in Meeresgewässern auch 2024 bestätigt

Verbotsschild: Aale fangen verboten

Angler, die in den Küstengewässern von Nord- und Ostsee sowie im Mittelmeer auf Aalfang hofften, müssen sich auch im Jahr 2024 weiterhin gedulden. Der EU-Fischereirat hat das seit Anfang 2023 geltende Verbot für das Angeln von Aalen im maritimen Bereich, das sowohl das Meer als auch Brackwasser umfasst, bestätigt. Dieses Verbot bleibt somit auch im nächsten Jahr bestehen und betrifft ausdrücklich nicht die Binnengewässer Deutschlands.

Schonzeit für Berufsfischer und einheitliche Regelungen

Für die Berufsfischerei wurde hingegen eine sechsmonatige Schonzeit festgelegt, die in der Vergangenheit von den Ostsee-Anrainerstaaten individuell gewählt werden konnte. Für das Jahr 2024 wurde eine einheitliche Regelung getroffen: Sollten sich die Staaten nicht einigen, gilt die Schonzeit vom 15. September 2024 bis zum 14. März 2025.

Der Aal steht vor ernsthaften Herausforderungen

Der europäische Aal steht vor ernsthaften Herausforderungen in den Gewässern von Nord- und Ostsee sowie im Mittelmeer. Einmal weit verbreitet, haben sich die Bestände des europäischen Aals seit Mitte des 20. Jahrhunderts dramatisch verringert, mit Schätzungen, die auf einen Rückgang der Glasaalfänge von bis zu 90% im Vergleich zu historischen Zahlen hindeuten.

Die Art, die in der IUCN-Rotliste als stark gefährdet eingestuft wird, hat einen komplexen Lebenszyklus, der eine Laichwanderung von den europäischen Flüssen in die Sargassosee beinhaltet, eine Strecke von tausenden Kilometern über den Atlantik. Dieser Lebenszyklus macht Aale besonders anfällig für Umweltveränderungen und menschliche Einflüsse. Junge Aale, die als Glasaale bekannt sind, kehren aus der Sargassosee zurück, um in den Süßwasserflüssen und Küstengebieten Europas heranzuwachsen. Nach einer langen Wachstumsphase, die viele Jahre dauern kann, wandern die erwachsenen Aale zurück in die Sargassosee, um zu laichen und dann zu sterben.

Die Bestände des europäischen Aals sind durch eine Vielzahl von Bedrohungen beeinträchtigt worden, darunter die Überfischung, insbesondere die Entnahme von Glasaalen, die für den Verzehr oder die Aquakultur gefangen werden. Habitatverlust und -fragmentierung, etwa durch Flussverbauungen, die die Wanderwege der Aale blockieren, verschmutzte Gewässer und die Auswirkungen des Klimawandels, wie veränderte Meeresströmungen und Temperaturanstiege, stellen weitere ernsthafte Gefahren dar.

Positive Wirkung bisheriger Maßnahmen

Laut Silvia Bender, Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, zeigen die Maßnahmen des Fischereirates der Vorjahre ihre Wirkung. Die Fischbestände in der Nordsee erholen sich, was eine Anhebung der Quoten für viele Arten ermöglicht. Doch beim Aalbestand wird weiterhin ein vorsichtiger Ansatz verfolgt, um dessen Wiederaufbau nicht zu gefährden. Die einheitliche Schließzeit in der Ostsee soll sicherstellen, dass Aale nicht während ihrer Wanderung gefangen werden, was zuvor ein Problem darstellte. Die Ausweitung der Glasaalfischerei wird jedoch kritisch gesehen, da diese die Bestände gefährden könnte, so Bender. Das BMEL fordert daher von der EU-Kommission eine Folgenabschätzung vor den Verhandlungen im nächsten Jahr.